Im Rahmen der Mutterschaftsvorsoge finden Vorsorgeuntersuchungen im 2-4
wöchigen Abstand statt. Die Untersuchungsergebnisse und Befunde werden regelmäßig im Mutterpass dokumentiert. Auch die Ergebnisse der durchgeführten Blutuntersuchungen sind im Mutterpaß enthalten: Blutgruppe, Antikörper, Rötelnschutz, Infektionserkrankungen und auf Wunsch HIV. Weiterhin werden im Mutterpaß die drei vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen im dritten, sechsten und achten Monat dokumentiert. Damit hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass eine umfassende und sichere Betreuung der Schwangeren sichergestellt ist.
Allerdings gibt es zusätzliche, über diese Basis hinausgehende Untersuchungen, die in der Schwangerschaft durchaus sinnvoll sein können. Diese Individuellen Gesundheitsleistungen möchte ich Ihnen vorstellen, damit Sie entscheiden können, welche Untersuchungen Sie in Anspruch nehmen möchten:
Toxoplasmose:
Untersuchung auf Toxoplasmose-Antikörper
Im Rahmen der Basisblutuntersuchung am Anfang der Schwangerschaft ist es sinnvoll festzustellen, ob Sie Antikörper, das heißt Schutz gegen Toxoplasmoseerreger besitzen. Tritt eine Toxoplasmoseerkrankung in der Schwangerschaft auf, kann dies die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen und in seltenden Fällen zu Fehlgeburten in der Frühschwangerschaft führen. Wenn bei Ihnen Antikörper vorhanden sind, kann die durch engen Kontakt mit Katzen und durch Verzehr von rohem Fleisch übertragene Erkrankung bei Ihnen nicht mehr auftreten.
Schilddrüsenstörung:
Überprüfung der Schilddrüsenfunktion:
Eine weitere sinnvolle Untersuchung stellt die Überprüfung der Schilddrüse dar: besteht bei Ihnen eine grenzwertige oder tatsächlich vorhandene Schilddrüsenunterfunktion, kann diese zur Vergrößerung der Schilddrüse in der Schwangerschaft führen und bei Ihrem Kind bei schweren Schildrüsenfunktionstörungen die geistige Entwicklung verzögern. Deshalb wird allen schwangeren Frauen empfohlen, vorbeugend 200 ug Jodid pro Tag einzunehmen. Da aber nicht alle Frauen Jodmangel haben, nehmen diese die Tabletten unnötig ein. Durch eine Funktionsüberprüfung der Schilddrüse mittels Blutentnahme im dritten Schwangerschaftsmonat kann festgestellt werden, ob Sie zusätzlich Jod einnehmen sollten.
Gestationsdiabetes = Blutzuckererhöhung in der Schwangerschaft:
Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes:
Eine weitere wichtige Untersuchung in der Schwangerschaft, die von der deutschen Gesellschaft für Diabetologie dringend empfohlen wird, aber im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien nicht übernommen wird, ist die Untersuchung auf einen versteckten Diabetes: Dieser wird in der Schwangerschaft oft erst dann erkannt, wenn Sie ein übergewichtiges Kind, oft per Kaiserschnitt, zu Welt gebracht haben. Weiterhin bekommen 50% der Frauen, die einen versteckten Schwangerschaftsdiabetes hatten, in Ihrem späteren Leben tatsächlich eine Blutzuckererkrankung. Wenn dies in der Schwangerschaft erkannt und behandelt wird, kann ihr Kind sich völlig normal entwickeln und Sie können das Auftreten der Alterszuckererkrankung durch entsprechende Vorsorge weitgehend vermeiden. Die Untersuchung sollte etwa im vierten Monat stattfinden, Sie kommen morgens nüchtern in die Praxis und es werden im Abstand von zwei Stunden drei Blutzuckerkontrollen durchgeführt, nachdem Sie eine Glukoselösung getrunken haben.
Ultraschalluntersuchungen:
Zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft:
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge werden in der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Diese stellen eine ausreichend sichere Methode dar, um Veränderungen und Gefahren bei der Entwicklung des Kindes zu erkennen. Weitere Ultraschalluntersuchungen, die eine engmaschigere Beobachtung des Kindes erlauben, können jederzeit durchgeführt werden, werden allerdings von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. So wird auch eine Ultraschalluntersuchung zur Feststellung des Geschlecht des Kindes etwa in der 24. Woche nicht übernommen.
Nackenfaltenmessung im 3. Monat:
Ultraschallmessung der Nackenfalte,
Blutuntersuchung mit Risikoabschätzung:
Eine sehr wichtige und sinnvolle zusätzliche Ultraschalluntersuchung stellt die Messung der Nackenfalte des Kindes in der 12. bis 13. Schwangerschaftswoche dar. Diese Ultraschalluntersuchung, verbunden mit einer Blutuntersuchung erlaubt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aussage darüber, ob bei dem Kind eine Chromosomenstörung vorliegt und ob bei dem Kind eine Entwicklungsstörung des zentralen Nervensystems, des sog. offenen Rücken vorliegt. Diese Untersuchung ist harmlos, schmerzfrei und hat eine hohe Ergebnissicherheit. In vielen Fällen kann dadurch eine Fruchtwasseruntersuchung vermieden werden.
Da die Kosten der oben genannten Untersuchungen von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, müssen Sie entscheiden, ob wir diese Untersuchungen durchführen sollen. Wenn Sie zusätzlichen Informationsbedarf haben, sprechen Sie mein Team und mich bitte an.
u.v.m. ... sprechen Sie uns an.
Einige Betreibskrankenkassen übernehmen hierbei die Kosten.
|
|
|